Eine Antragstellung ist ab sofort möglich.
Für die einzelbetriebliche Förderung wurden zwei Förderlinien gebildet, zur Innovationsförderung und zur Investitionsförderung. Antragsberechtigt sind jeweils Unternehmen aus Baden-Württemberg und bei Verbundvorhaben in der Innovationsförderung zusätzlich auch Kooperationen mit Forschungseinrichtungen oder Hochschulen. Die Förderung wird technologieoffen in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilsfinanzierung durch das Land gewährt.
Im Rahmen der Innovationsförderung können Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, einschließlich Prozessinnovationen bzw. nichttechnische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen gefördert werden. Die maximale Förderung beträgt hier fünf Millionen Euro und der Umsetzungszeitraum soll 24 Monate betragen.
In der Investitionsförderung können Unternehmen Zuschüsse bis zu maximal einer Million Euro erhalten. Gefördert werden Errichtungsinvestitionen (Ansiedlungen), Erweiterungsinvestitionen und Investitionen in die Transformation oder Diversifizierung einer Betriebsstätte in Baden-Württemberg.
Weitere Informationen finden Sie auf www.invest-bw.de.
Gerne stellen wir Ihnen das Förderprogramm vor und beantworten Ihre Fragen zur Antragstellung. Wir laden Sie ein zu einem Web-Seminar am 26. Februar 2021 um 10 Uhr.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg