Förderlinie "Spitze auf dem Land!"

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Die Förderlinie „Spitze auf dem Land!“ startet in eine neue Auswahlrunde. Mit dem Programm stärkt das Land gezielt innovative Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen im ländlichen Raum. Bewerbungen für die bevorstehende Auswahlrunde sind bis zum 31. August 2022 möglich. Die Berechtigung und damit die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, sind auf bestimmte Kriterien unter der Rubrik „ländlicher Raum“ beschränkt.

Auf die Region Nordschwarzwald bezogen sind Anträge für die Förderlinie "Spitze auf dem Land!" für folgende Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen möglich:

  • Vom Landkreis Calw die Gemeinden: Altensteig, Bad Teinach-Zavelstein, Ebhausen, Egenhausen, Enzklösterle, Haiterbach, Neubulach, Neuweiler, Oberreichenbach, Rohrdorf, Simmersfeld.
  • Vom Enzkreis die Gemeinde: Sternenfels.
  • Vom Landkreis Freudenstadt die Gemeinden: Alpirsbach, Bad Rippoldsau-Schapbach, Baiersbronn, Betzweiler-Wälde, Dornstetten, Empfingen, Freudenstadt, Glatten, Grömbach, Horb am Neckar, Loßburg, Pfalzgrafenweiler, Schopfloch, Seewald, Waldachtal, Wörnersberg.

„Die Wettbewerbskraft und Innovation unserer kleinen und mittleren Unternehmen sind ein wesentliches Element des Wohlstands unseres Landes, insbesondere im ländlichen Raum. Wir wollen daher mit der Förderlinie Spitze auf dem Land´ gezielt die Innovationskraft dieser Unternehmen im Ländlichen Raum stärken, um hier langfristig Arbeitsplätze und Wohlstand für die Menschen zu sichern“, so der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Auf die beim Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)  angesiedelte Förderlinie können sich kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bewerben, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Hierfür stehen in der aktuellen Förderperiode bis 2027 Fördermittel in Höhe von 40 Millionen Euro bereit, die sich aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE) sowie dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zusammensetzen.

Im Fokus: innovationsorientierte Unternehmen

Die Antragstellung der kleinen und mittleren Unternehmen im Ländlichen Raum erfolgt schriftlich bis zum 31. August 2022 durch die Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Unternehmen. Die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ richtet sich an innovationsorientierte Unternehmen, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Diese Unternehmen sind laut Pressemitteilung des Landes von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kernelemente für Innovationen und Zukunftsfähigkeit seien.

Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können in der im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) angesiedelten Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu 10 Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro.

Förderung bis 500.000 Euro möglich

Im Sinne des so genannten "Green Deals" (Anmerkung der WFG-Redaktion: Mit dem europäischen Green Deal soll der Wandel der EU hin zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft und Gesellschaft gelingen. Quelle: Stiftung Umweltenergierecht.) können Unternehmen, die einen besonderen Beitrag zur Bioökonomie und zur Kreislaufwirtschaft beitragen, eine Förderung bis 500.000 Euro erhalten. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen. In der Förderperiode 2021 bis 2027 stehen für die Förderlinie insgesamt rund 40 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung.

Die Mittel werden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem baden-württembergischen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zur Verfügung gestellt. In den zurückliegenden beiden Auswahlrunden der angelaufenen neuen Förderperiode bewarben sich 31 Unternehmen. Davon wurden 19 Projekte zur Förderung mit insgesamt 7,3 Millionen Euro ausgewählt.

Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf der Basis des Vorschlags des dazu eingerichteten Bewertungsausschusses.

Weitere Informationen:

Quelle: Newsletter Land Baden-Württemberg

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