Förderprogramm des Monats Januar: Beratungsgutscheine für Gründungsinteressierte

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Die Beratungsgutscheine richten sich an Personen, welche planen, eine gewerbliche oder freiberufliche selbständige Tätigkeit in Baden-Württemberg aufzunehmen. Dies kann sowohl durch eine Neugründung, die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, eine Unternehmensübernahme, eine tätige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft oder eine Franchisenehmerschaft geschehen. Bei wiederholter Gründung muss die vorherige selbständige Tätigkeit grundsätzlich abgeschlossen sein und die Neugründung mit einem neuen Geschäftsmodell erfolgen.

Mit den Beratungsgutscheinen für GründerInnen wird die individuelle Begleitung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch eine Expertin oder einen Experten gefördert. Typische Beratungsinhalte sind die Entwicklung eines tragfähigen Geschäftsmodells sowie die Erstellung eines detaillierten Businessplans.

Aufgrund der regionalen, branchen- oder zielgruppenspezifischen Ausrichtung der Beratungsangebote sowie der individuellen Anpassung der Beratungsleistungen an den Einzelfall können die Kosten etwas variieren. Für mehrtägige Intensivberatungen wird eine Eigenbeteiligung verlangt, welche aufgrund der Förderung etwa zwischen 70% und 80 % unter den gängigen Tagessätzen für entsprechende Beratungsleistungen liegt. Der Umfang der Beratung kann abhängig­ vom Beratungsanbieter bis zu 10 Tage betragen.

Die Gründungsberatung durch Beratungsgutscheine wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Baden-Württemberg finanziert. Die Koordination erfolgt durch das Referat Existenzgründung und Unternehmensnachfolge im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg.

Nähere Informationen finden Sie hier.

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