Förderprogramm des Monats November: Digitalisierungsprämie Plus

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Am 15. Oktober 2020 hat das Wirtschaftsministerium in Kooperation mit der L-Bank das Förderprogramm „Digitalisierungsprämie Plus“ gestartet. Für die „Digitalisierungsprämie Plus“ stehen insgesamt 66 Millionen Euro zur Verfügung. Eine Antragstellung ist ab sofort möglich.

Mit der Digitalisierungsprämie Plus werden Digitalisierungsprojekte sowie Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gefördert. Mit verbesserten Konditionen, einem erweiterten Kreis der Antragsberechtigten sowie förderfähigen Vorhaben kann mit der Digitalisierungsprämie Plus ein noch stärkerer Schwerpunkt auf die Digitalisierung der gesamten Wertschöpfungs- und Prozesskette gelegt werden.

Die Unternehmen können zwischen zwei Programmvarianten wählen:

Digitalisierungsprämie Plus - Zuschussvariante (direkter Zuschuss)

Digitalisierungsprämie Plus - Darlehensvariante (zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss)

Damit können die Unternehmen entsprechend ihrer individuellen Bedarfs- und Liquiditätssituation die für sie am besten geeignete Förderart auswählen. In der Zuschussvariante erfolgt die Antragstellung über die L-Bank, in der Darlehensvariante über die Hausbank des Antragstellers.

Wer wird gefördert?

Die Digitalisierungsprämie Plus hat zum Ziel, Unternehmen aller Branchen mit bis zu 500 MitarbeiterInnen bei der Digitalisierung unterstützen.

Was wird gefördert?

Die förderfähigen Vorhaben werden im Vergleich zur bisherigen Digitalisierungsprämie beibehalten. Gefördert werden vor allem die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Verbesserung der IKT-Sicherheit sowie künstliche-Intelligenz-Anwendungen. Auch die im Rahmen des Digitalisierungsprojekts notwendigen Schulungen der MitarbeiterInnen sind förderfähig. Die Anschaffung von reiner IKT-Grundausstattung (Hardware wie z. B. Laptops, Tablets, Smartphones oder Software wie z. B. übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware) ist von der Förderung ausgenommen.

Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung vor Vorhabensbeginn erforderlich ist, damit das Vorhaben gefördert werden kann (d.h. es dürften vor Antragstellung z.B. noch keine Auftragsvergaben erfolgt sein). Ein Vorhabensbeginn nach Antragseingang aber vor Zusage der L-Bank erfolgt auf eigenes Risiko des Antragstellers.

Wie wird gefördert?

Unterstützt werden Vorhaben mit einem Kostenvolumen zwischen 10.000 Euro und 200.000 Euro.

Weitere relevante Unterlagen finden Sie hier und nachfolgend:

Darlehnsvariante:

Zuschussvariante:

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Antragstellung an die Hotlines der L-Bank:
Darlehensvariante (0711 122 2345); Zuschussvariante (0721 150 3020)

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