Förderprogramm des Monats Oktober: Innovationsgutschein

|Unternehmen und Region
Logo Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg

Mit dem Förderprogramm Innovationsgutscheine wird die Inanspruchnahme von Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen (FuE-Dienstleistungen) im Rahmen von Produktinnovationen, Dienstleistungsinnovationen und Verfahrensinnovationen gefördert. Innovationsgutscheine sollen die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bzw. eine wesentliche qualitative Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen unterstützen. Auftragsentwicklungen werden durch die Innovationsgutscheine nicht gefördert.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben. Ferner sind Existenzgründerinnen und -gründer antragsberechtigt, die in Baden-Württemberg gründen werden. Die Unternehmensgründung muss spätestens zum Zeitpunkt der Abrechnung der Zuwendung formal erfolgt sein. Es gilt eine maximale Unternehmensgröße von bis zu 100 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und ein Vorjahresumsatz oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro.

Innovationsgutschein A (max. 2.500 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 80 %) für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer innovativen Dienstleistung oder einer Verfahrensinnovation, beispielsweise Technologie-, Patent- oder Marktrecherchen, Machbarkeits-, Werkstoff- oder Designstudien oder Studien zur Fertigungstechnik.

Innovationsgutschein B (max. 5.000 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50 %) für umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalten, beispielsweise Design und Konstruktion, Service Engineering, Prototypenbau und Produkttests zur Qualitätssicherung oder Umweltverträglichkeit.

Innovationsgutschein Hightech Start-up (max. 20.000 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50%) für Start-ups bis maximal fünf Jahre nach Gründung zur Unterstützung umsetzungsorientierter Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie von Materialkosten im Rahmen eines innovativen Vorhabens aus den Wachstumsfeldern der Zukunft: Digitalisierung, Nachhaltige Mobilität, Bio-, MedTech und Pharma sowie Umwelttechnologie.

Innovationsgutschein Hightech Digital (max. 20.000 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50%) für KMU älter als fünf Jahre zur Unterstützung umsetzungsorientierter Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie von Materialkosten im Zusammenhang mit der Entwicklung und Realisierung von anspruchsvollen digitalen Produkten oder Dienstleistungen.

Innovationsgutschein Hightech Mobilität (max. 20.000 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50%) für KMU älter als fünf Jahre zur Unterstützung umsetzungsorientierter Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie von Materialkosten im Rahmen der Entwicklung und Realisierung von anspruchsvollen Technologie- und Prozessinnovationen im Zusammenhang mit nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen zukünftiger Mobilität.

Im Rahmen des Förderprogramms kann pro Unternehmen einmal pro Kalenderjahr ein Gutschein A und einer der Gutscheine B, Hightech Start-up, Hightech Digital oder Hightech Mobilität gewährt werden. Insgesamt können pro Unternehmen (zuschussempfangendes Unternehmen einschließlich aller Partner- und verbundenen Unternehmen) maximal zwei Innovationsgutscheine Hightech vergeben werden. Eine wiederholte Vergabe von Innovationsgutscheinen ist nur möglich, sofern es sich bei dem beantragten und bereits geförderten Innovationsvorhaben um jeweils voneinander unabhängige Vorhaben handelt.

Anträge können fortlaufend online unter www.innovationsgutscheine.de eingereicht werden. Die Anträge werden anschließend fortlaufend bearbeitet und entschieden. Die Anträge werden nach den formalen Antragskriterien geprüft. Anschließend bewertet der Innovationsausschuss die Anträge inhaltlich und spricht eine Förderempfehlung aus. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau entscheidet über den Antrag.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg Referat 43, Förderprogramm Innovationsgutscheine Schlossplatz 4 (Neues Schloss) 70173 Stuttgart

ALLE NEWS