Sowohl für Existenzgründung und junge Unternehmen, als auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Großunternehmen gibt es Fördermöglichkeiten.
Laut der Definition der Europäischen Union zählen zu kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. € haben.
Zu Großunternehmen zählen Unternehmen, die mindestens zwei der drei Merkmale für KMUs überschreiten.
Folgende Förderprogramme sind für die Zielgruppe Unternehmen besonders attraktiv:
EU-Forschungsrahmenprogramm "Horizon 2020"
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Innovationsgutscheine des Landes Baden-Württemberg für KMUs
ESF-Förderprogramm "Coaching KMU" des Landes Baden-Württemberg
Eine Existenzgründung ist die Gründung eines Unternehmens: dabei gilt eine gewerbliche oder freiberufliche Neugründung, Übernahme oder tätige Beteiligung. Eine Gewerbeanmeldung oder eine Anmeldung beim Finanzamt für Freiberufler muss vorab erfolgen.
Laut der Definition der Europäischen Union zählen zu kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. € haben.
Zu Großunternehmen zählen Unternehmen, die mindestens zwei der drei folgenden Merkmale überschritten haben: