Förderprogramm des Monats April 2021: Intensivberatung Zukunft Handel 2030

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Logo Handel 2030 mit dem Claim "Lokal. Stark. Digital."

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg fördert im Rahmen des Dialogprojekts "Handel 2030" Intensivberatungen für Einzelhandelsunternehmen.

Was wird gefördert:

Gefördert wird die Bereitstellung und Abwicklung von Intensivberatungen durch einen Projektträger (Zuwendungsempfänger). Mit der Intensivberatung sollen kleine und mittlere Unternehmen des stationären Einzelhandels dabei unterstützt werden, sich fit für die Zukunft und die digitale Transformation zu machen, sich strategisch neu und wettbewerbsfähig zu positionieren und die klassische Geschäftstätigkeit mit dem Onlinehandel zu kombinieren.

Wer wird gefördert:

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften, soweit sie ihren Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben bzw. in Baden-Württemberg liegen, z.B. Beratungsorganisationen der Verbände und Beratungsunternehmen. Ausgenommen von der Förderung sind Behörden des Bundes und der Länder. Die Bildung von Konsortien ist denkbar, muss aber im Antrag begründet werden.

Wie wird gefördert:

Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses (Projektförderung) gewährt. Der Zuschuss beträgt 60% der förderfähigen Ausgaben. Förderfähig im Rahmen des Projekts sind direkte Brutto-Personalausgaben einschließlich Sozialabgaben und sonstige Arbeitgeberanteile bzw. Honorarausgaben für Projektmitarbeiter/innen sowie eine Gemeinkostenpauschale auf die direkten Personalkosten. Des Weiteren sind Honorare für freiberufliche Berater/innen bis zu einem Tagessatz von 800 Euro zuschussfähig. Weitere Ausgaben sind nicht förderfähig.

Antragsfrist: 19. Mai 2021

Ansprechpartner:

Herr Steffen Rentschler, Tel. 0711/123-2736, steffen.rentschler(at)wm.bwl.de

Frau Olga Burlak-Stumpf, Tel. 0711/123-2387, olga.burlak-stumpf(at)wm.bwl.de

Weitere relevante Unterlagen finden Sie hier.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg

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