Förderprogramm des Monats Juli: InnovFin 70

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Logo Förderprogramm InnovFin 70 der L-Bank

Die L-Bank unterstützt die Hausbanken bei der Finanzierung von innovativen mittelständischen Unternehmen in Baden-Württemberg. Sie verbürgt von der Hausbank an den Endkreditnehmer gewährte Darlehen und/oder Förderdarlehen für Investitionsvorhaben, F&E-Vorhaben oder Betriebsmittelbedarf. Die Bürgschaft der L-Bank wird durch eine Garantie im Rahmen der „InnovFin KMU-Garantie-Fazilität“ gestützt, die durch die Europäische Union im Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“, vertreten durch den European Investment Fund (EIF), finanziell abgesichert wird. Durch die geförderte Transaktion sollen langfristig die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens gesichert sowie der baden-württembergische Standort gestärkt werden.

Was wird gefördert?

Die L-Bank bietet mit der Bürgschaft InnovFin 70 die Übernahme von Bürgschaften für Hausbankendarlehen und/oder durch die Hausbank gewährte Förderdarlehen (zum Beispiel aus Förderprogrammen der L-Bank oder der KfW) an, mit denen förderfähige Maßnahmen finanziert werden. Ausgenommen sind Förder-darlehen mit Haftungsfreistellung.

Wer wird gefördert?

Förderfähig sind KMU oder SMC, jeweils im Sinne der Definition der EU-Kommission. Ein Unternehmen zählt zu den KMU, wenn es weniger als 250 Beschäftigte hat und (i) einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erwirtschaftet oder (ii) eine Jahresbilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro aufweist (sogenanntes KMU-Kriterium). SMC ist ein mittelständisches Unternehmen, das weniger als 500 Beschäftigte hat und kein KMU ist. Bei der Berechnung der Schwellenwerte für Beschäftigte (SMC, KMU) und des Umsatzes beziehungsweise der Bilanzsumme (KMU) sind eventuelle Verflechtungen mit anderen Unternehmen (Beteiligungen ab 25 %) zu berücksichtigen.

Art der Förderung

Die L-Bank entlastet das finanzierende Kreditinstitut in Form einer Ausfallbürgschaft von einem Teil des Finanzierungsrisikos. Abgesichert ist der Verlust in Höhe der Haftungsquote von 70 % des Darlehens (Kapital) bei Feststellung des Ausfalls.

Weitere Infos finden Sie hier.

Quelle: Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank –

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