Invest BW - das größte branchenoffene Investitions- und Förderprogramm des Landes
Antragssteller haben noch bis zum 2. Dezember - Vorsicht, Uhrzeit: 15 Uhr! - diesen Jahres Zeit, um einen Antrag zu stellen.
Und das sind die Bedingungen:
- Antragsberechtigt sind Unternehmen aus Baden-Württemberg, bei Verbundvorhaben auch in Kooperation mit Forschungseinrichtungen oder Hochschulen.
- Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, die branchenübergreifend auf neue Produkte, neue Dienstleistungen, neue Geschäftsmodelle und Geschäftsprozesse abzielen.
- Die Förderung erfolgt gestaffelt nach Unternehmensgröße.
- Der maximale Zuschuss für Einzelvorhaben beträgt 1 Million Euro.
- Der maximale Zuschuss für Verbundvorhaben beträgt 3 Millionen Euro.
Alle Unterlagen finden Sie hier.
Wichtig: Der Antrag erfolgt nach dem Stichtagsprinzip und muss bis zum Freitag, 2. Dezember, SPÄTESTENS um 15 Uhr vorliegen!