Mit "Green Event BW" werben

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Screenshot Green Event BW
Quelle: Umweltministerium Baden-Württemberg

Seit 1. September 2022 können in Baden-Württemberg Veranstaltungen, die bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, als „Green Event BW” ausgezeichnet werden.

Green Event BW zeichnet Veranstaltungen aus, die nachhaltig geplant und umgesetzt werden – egal ob Straßenfest, Konferenz oder Festival. Dafür müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. Per Selbstauskunft und automatischer Bewertung können Veranstalterinnen und Veranstalter ihre Maßnahmen für nachhaltige Events evaluieren lassen. Dazu bietet die Nachhaltigkeitstrategie Baden-Württemberg ein schlankes und bedienerfreundliches Online-Tool an. Wer den Anforderungen gerecht wird, darf mit dem Logo Green Event BW werben.
Egal ob Kongress, Straßenfest oder Festival – bei Veranstaltungen werden schnell viele Ressourcen verbraucht, Treibhausgasemissionen ausgestoßen und große Mengen an Abfall produziert. Es geht aber auch ressourcen- und klimaschonend. In Baden-Württemberg können seit dem 1. September 2022 Veranstaltungen, die Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, als „Green Event BW” ausgezeichnet werden.
Um diese Auszeichnung zu erhalten, können Veranstalterinnen und Veranstalter ihr Event auf der Internetseite der Nachhaltigkeitsstrageie anmelden. Dabei verpflichten sie sich vorab online in einer Selbstauskunft, bestimmte Muss- und Soll-Maßnahmen in den Bereichen Mobilität, Energie und Klimaschutz, Beschaffung, Material- und Abfallmanagement, Soziale Verantwortung und Wirkung in der Region sowie Verpflegung und Unterkunft zu erfüllen. Die Maßnahmen werden anschließend automatisch durch das Online-Tool bewertet. Wenn die Muss-Maßnahmen sowie mindestens 50 Prozent der vorgegebenen Soll-Maßnahmen erfüllt sind, wird die Veranstaltung als „Green Event BW” eingestuft und kann mit dem Logo beworben werden. Gleichzeitig wird das Event auf der Internetseite von „Green Event BW” gelistet.
Nach der Veranstaltung erfolgt nochmals eine Evaluierung, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen umgesetzt wurden.

Weitere Informationen hier.

Quelle: Newsletter Land Baden-Württemberg

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